Borbeck

Unter den Stürmen der Französischen Revolution und Napoleons brach das Heilige Römische Reich Deutscher Nation zusammen. Das war im Jahre 1803 auch das Ende des geistlichen Fürstentums Essen. Es fiel zunächst an Preußen, dann von 1806 bis 1814 an das unter französischer Herrschaft stehende Herzogtum Berg.

In dieser Franzosenzeit wurde der "Kanton" Essen aufgeteilt in die vier "Mairien" Essen, Altenessen, Steele und Borbeck. Zur Mairie Borbeck gehörte auch die Dreibauerschaft Altendorf, Frohnhausen und Holsterhausen. Erster Maire (später Bürgermeister) von Borbeck wurde der Rentmeister auf Haus Berge Christian Joseph Philipp Leimgardt (1807 - 1823). Diese Bürgermeisterei Borbeck existierte bis zu ihrer Eingemeindung nach Essen im Jahre 1915. Auf Leimgardt folgten als Bürgermeister

Ludwig Stock (1823 - 1840)
Hermann Péan (1840 - 1868)
Wilhelm Faehre (1868 - 1869)
Carl Kruft (1869 - 1881)
Rudolf Heinrich (1881 - 1907)
Ferdinand Baasel (1907 - 1915).

Als preußische Landgemeinde wurde Borbeck von einem Bürgermeister regiert. der auf Vorschlag des Landrats von der königlichen Regierung ernannt wurde. Ihm zur Seite standen - zunächst ehrenamtliche - Beigeordnete, wozu sich beispielsweise die Fabrikdirektoren Friedrich Lange (1837 - 1918) und Franz Wüstenhofer (1859 - 1927) oder der Gutsbesitzer Heinrich Kirchmann (1838 - 1914) bereitfanden. Die Bürgermeister mußten ihre Pläne vom Gemeinderat gutheißen lassen, der auf folgende Weise zustande kam: Rund die Hälfte waren automatisch im Rat, weil sie mehr als 150 Mark Grund- und Gebäudesteuer zahlten. Das waren die "Meistbegüterten" oder "Meistbeerbten". Der Rest wurde nach dem preußischen Dreiklassenwahlrecht, einem "Geldsackwahlrecht"", gewählt, das noch einmal die besitzenden Bürger begünstigte. Dazu meinte der letzte Borbecker Bürgermeister Baasel am 8.11.1909: "Solange die Meistbegüterten im hiesigen Gemeinderat die Mehrheit haben ...wird manche wünschenswerte Reform nicht durchgeführt werden können."

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